Was soll ich tun, wenn mein Kind krank ist?
• Bitte sagen Sie im Kindergarten Bescheid, dass Ihr Kind krank ist und nicht kommen kann.
• In Einzelfällen, vor allem bei meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Kopfläusen, ist ein ärztliches Attest für den weiteren Besuch in der Einrichtung erforderlich.
• Bei ansteckenden Krankheiten ist der Kindergarten verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.
• Wenn Ihr Kind an einer Allergie leidet, bitte informieren Sie uns auch darüber.
Häufige Fragen
Pflichten bei Krankheit