Was soll ich tun, wenn mein Kind krank ist?

•   Bitte sagen Sie im Kindergarten Bescheid, dass Ihr Kind krank ist und nicht kommen kann.
•    In Einzelfällen, vor allem bei meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Kopfläusen, ist ein ärztliches Attest für den weiteren Besuch in der Einrichtung erforderlich.
•    Bei ansteckenden Krankheiten ist der Kindergarten verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren.
•    Wenn Ihr Kind an einer Allergie leidet, bitte informieren Sie uns auch darüber.
Häufige Fragen

Was geschieht im Kindergarten – Elterninformation

Wann sind Elternsprechtage?

Was soll ich beim Aufnahmegespräch mitbringen?

Was ist, wenn mein Kind noch einen Mittagsschlaf braucht?

Was, wenn mein Kind noch Windeln trägt?

Was braucht mein Kind für den Besuch im Kindergarten?

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Was ist ein „Betreuungseingeschränkter Nachmittag“?

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Pflichten bei Krankheit